Ziele für die Wiederbefüllbarkeit und Wiederverwendbarkeit von Verpackungen
Bis 2030 müssen sowohl die Hersteller von alkoholischen als auch von alkoholfreien Getränke gewährleisten, dass mindestens 10 % ihrer Produkte in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Die EU-VerpackV sieht vor, dass der Mehrweganteil bis 2040 auf 40 % gesteigert wird, um die Nachhaltigkeitsanstrengungen weiter zu unterstützen.
Darüber hinaus muss der Gastgewerbe-Sektor ein System bereitstellen, bei dem Verbraucher eigene mitgebrachte Behälter mit Lebensmitteln und Getränken befüllen lassen können.
Derzeit gibt es keine spezifischen Anforderungen bezüglich der Etikettierung wiederverwendbarer Verpackungen.
* Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen darüber, welche Arten von wiederverwendbaren Verpackungen betroffen sind